Da es sich bei meinem Kurs um einen aufgezeichneten Online‑Selbstlernkurs handelt, fällt er nicht unter den Hebammenhilfe‑Vertrag. Deshalb wird er in der Regel nicht automatisch von der Krankenkasse übernommen.
Viele gesetzliche und private Krankenkassen bieten jedoch ein sogenanntes „Schwangerschafts‑Extra‑Budget“ oder Gesundheitsbudget an. Dieses kann – je nach Versicherung – auch für digitale Gesundheitsleistungen genutzt werden. Dazu gehören z. B. Geburtsvorbereitung, Entspannungskurse oder präventive Angebote.
Ob dein Kurs vollständig oder anteilig erstattet wird, hängt von deiner Krankenkasse ab. Nach Kauf erhältst du eine detaillierte Rechnung und eine Teilnahmebestätigung, die du einreichen kannst.
Da jede Krankenkasse eigene Regelungen hat, empfehle ich dir, direkt dort nachzufragen.